Die öffentliche Förderung bezog und bezieht sich hauptsächlich auf Projekte der (internationalen) Jugendbildung und Jugendbegegnung, in geringerem Maße auch auf arbeitsmarktbezogene Projekte.
Entgegen teilweise anderslautender Darstellungen hat Offene Häuser nahezu keine Fördermittel für investive Maßnahmen in Anspruch genommen, da der prozessuale Charakter der Arbeitsweise von Offene Häuser, bei dem die Einbindung von Menschen in handwerkliche, denkmalpflegerische, naturschützende oder andere Tätigkeiten als Instrument der Begegnung, der Bildung und des gegenseitigen Austausches im Vordergrund steht, sich mit der Ergebnisorientiertheit investiver Förderung nur schwer verträgt.
Dennoch ist die Förderung aus öffentlichen Mitteln eine wesentliche Komponente der Finanzierung der Tätigkeit von Offene Häuser, da sie nicht selten ein Projekt überhaupt erst ermöglicht, das dann aus Eigenmitteln ausfinanziert wird.
Manchmal, so bei der Finanzierung von Ausrüstung und Werkzeugen, schafft eine öffentliche Förderung erst die Grundlage für nachhaltige ehrenamtliche Tätigkeit. Wir freuen uns sehr über Förderer, die sich in diesem Sinne als Initiatoren und Ermöglicher ehrenamtlicher Tätigkeit verstehen.
Gleichermaßen dankbar sind wir über wiederkehrende Förderungen selbst in geringem Umfang, weil diese Kontinuität und Verstetigung ermöglichen.
Stellvertretend für alle anderen öffentlichen Förderer danken wir in diesem Zusammenhang dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Kulturstiftung des Bundes, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, der Bundesagentur für Arbeit und dem Thüringer Ministerium für Soziales für die fruchtbare und teilweise langjährige Kooperation.